Strafrecht
Das Strafrecht umfasst die Verteidigung und Vertretung des Mandanten bei polizeilicher Vorladung, Anklage oder Strafbefehl. Befindet sich der Mandant in Untersuchungshaft, kümmern wir uns um die Durchführung einer Haftprüfung und legen gegebenenfalls Haftbeschwerde ein.
Je früher Sie einen kompetenten Strafverteidiger einschalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, auf den Verlauf des Strafverfahrens noch positiven Einfluss nehmen zu können. Ein Strafverfahren bringt zwangsläufig eine gewisse Eilbedürftigkeit mit sich. Wir wissen das und kümmern uns deshalb auch kurzfristig um Ihr strafrechtliches Problem.
Im allgemeinen Strafrecht macht die klassische Strafverteidigung den Schwerpunkt der Arbeit aus. Wir verteidigen Sie dabei in Ermittlungs- und Strafverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in allen Instanzen. Ebenso sind wir tätig im Bereich Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.