Kosten

Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört es unserer Ansicht nach, dass von Beginn an Klarheit über die entstehenden Kosten besteht.

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich für alle Anwälte grundsätzlich, unabhängig von der Größe der Anwaltskanzlei, nach dem RVG –dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Dort sind die Gebühren, insbesondere für die gerichtliche Tätigkeit, verbindlich geregelt. Grundsätzlich rechnen wir unsere Gebühren auch nach dieser gesetzlichen Gebührenordnung ab.

Selbstverständlich kommt –je nach Situation- auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht.

Darüber hinaus führen wir auch den erforderlichen Schriftverkehr mit Rechtsschutzversicherungen und führen die insoweit anstehenden Deckungsanfragen für Sie durch.

Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, einen Prozess zu führen und verfügen Sie auch über keine Rechtsschutzversicherung, so kommt gegebenenfalls die Bewilligung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht. In diesem Fall würden die Rechtsanwaltskosten vom Staat übernommen werden.

Sollte dies in Betracht kommen, sprechen Sie uns hierauf an.