Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Meldet etwa Ihre Unfall­versicherung Zweifel an, ob ein versichertes Unfall­ereignis vorliegt? Oder verweigert Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung die Zahlung, weil Sie bei Antrag­stellung nicht alle Beschwerden und Krankheiten angegeben haben? Ihre Haft­pflicht­versicherung übernimmt den verursachten Schaden nicht?

Kontaktieren Sie uns! Vertrauen Sie auf 20 Jahre Erfahrung und Expertise im Verkehrs- und Versicherungs­recht.


Rechtsberatung rund um das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht

Das Verkehrsrecht behandelt Unfälle im Verkehr, Bußgeldbescheide, sowie strafrechtliche Delikte, die sich im öffentlichen Verkehr ereignen. Wir vertreten und unterstützen unsere Mandanten, die nach Verkehrsunfällen ihre Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld einklagen wollen und erledigen alle Unfall-Formalitäten für Sie. Wir vertreten unsere Mandanten bei Bußgeldbescheiden, drohenden Fahrverboten sowie in strafrechtlich relevanten Verkehrsfällen oder Ordnungswidrigkeiten (Unfallflucht, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs).
Im Versicherungsrecht vertreten wir Unternehmen, Handwerker und Private in Versicherungsfragen, insbesondere bei Differenzen in der Auslegung des Versicherungsvertrages zwischen Versicherer und Versichertem.

Unser Beratungsspektrum im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht umfasst im Überblick:

  • Schadensersatzrecht
  • Verkehrsunfall
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Kraftfahrzeugsrecht
  • Gewährleistungsfragen
  • Geltendmachung von Versicherungsansprüchen in der Haftpflicht
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Gewährleistungsfragen beim Autokauf
  • Haftpflichtversicherung
  • Sach- und Gebäudeversicherung

Unsere Rechtsanwälte : Verkehrsrecht und Versicherungsrecht