Unsere Kanzlei
Seit Gründung der Kanzlei ist es unser größtes Anliegen, unsere Mandanten in komplexen Rechtsfragen und auf den unterschiedlichsten Fachgebieten äußerst kompetent zu beraten. Daher haben sich alle Anwälte von Anfang an auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, da nur ein hoher Grad an Spezialisierung unseren Mandanten eine hohe Qualität in Beratung und Prozessvertretung gewährleistet.
In konsequenter Fortführung dieser Spezialisierung haben unsere Anwälte in bestimmten Bereichen aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Titel "Fachanwalt" bzw. "Fachanwältin" verliehen bekommen.
Unsere Anwälte vertreten am Hauptstandort Heilbronn alle wesentlichen Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht, Erb- und Familienrecht sowie Scheidungsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Verkehrsrecht sowie Medizinrecht.
Dabei beraten und vertreten wir Sie als Privatperson und als Unternehmer bzw. Unternehmen sowohl außergerichtlich wie gerichtlich und bieten für jeden Fall die entsprechende Spezialisierung, zeigen Lösungswege auf und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Geschichte der Kanzlei
THSB Rechtsanwälte aus Heilbronn
Rechtsanwalt Christoph Arndt tritt der Kanzlei bei