Erbrecht

Wir gestalten Testamente und Erbverträge, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall wie auch im Wege der vorweggenommen Erbfolge. Bei Erbauseinandersetzung machen wir die Ansprüche unserer Mandanten geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die Testamentsvollstreckung.


Rechtsberatung rund um das Erbrecht

Das Erbrecht stellt einen hoch komplexen Rechtsbereich dar, den das BGB in verschiedene Bereiche aufteilt wie Erbfolge, Erben-Rechtsstellung, Pflichtteil, Testament und Erbvertrag. Ein zentraler Aspekt des Erbrechts ist die Ausgestaltung des Testamentes unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte und unter Wahrung der Testierfreiheit. Auf Grund seiner Komplexität sollten Sie sich in Erbrechtsfragen unbedingt an einen spezialisierten Anwalt wenden.

Unser Beratungsspektrum im Erbrecht im Überblick:

  • Testament
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Unternehmensnachfolge
  • Entwurf von Testaments- und Erbverträgen
  • Vertretung in der Erbauseinandersetzung, sowie von Erbengemeinschaften

Unsere Rechtsanwälte : Erbrecht